Der Club
Unser Club wurde am 01.09.2006 in Olfen Westf. gegründet.Wir sind eine kleine Gemeinschaft von Spielern, die gerne den Nervenkitzel sucht und einfach Spass am Spiel haben wollen. Wir verfolgen in erster Linie die Förderung und Ausübung des Pokersports.
Alle Mitglieder verpflichten sich das Spiel innerhalb der geltenden Gesetze zu spielen.
Es wird KEINERLEI Geldeinsatz geduldet.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied.
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Der Vorstand


von links:
Alexander Heitkamp (Schriftführer); Matthias Jercha (Turniermanager + Presse- und Öffentlichkeitswart); Jan Kortmann (Präsident); Tobias Jercha (Schatzmeister)
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Die Satzung:
Satzung
des 1. Olfener Poker Clubs – Wir sind alle heiß! 2006
(Fassung 30.12.2009)
§ 1
Name, Sitz, Logo und Motto des Clubs
Der 1. Olfener Poker Club – Wir sind alle heiß! 2006 - ist ein Zusammenschluss von Pokerspielerinnen und -spielern.
Der Club wurde am 01.09.2006 gegründet und hat seinen Sitz in Olfen.
Das Motto des Clubs: All In
§2
Zweck und Aufgaben
Der Club verfolgt in erster Linie die Förderung und Ausübung des Pokersspiels. Darüber hinaus wird das traditionelle Pokergut gepflegt und verbreitet.
§ 3
Pokerregeln
Die Regeln werden gesondert in einer Tisch- oder Turnierregel verfasst.
§ 4
Erweb der Mitgliedschaft
Der Club besteht aus:
a) Ehrenmitglieder
b) ordentlichen Mitgliedern
Auf Vorschlag des Vorstandes können Ehrenmitglieder ernannt werden.
Die Aufnahme ordentlicher Mitglieder erfolgt durch einen Beschluss aller Mitglieder auf Grund eines schriftlichen Aufnahmeantrages.
§ 5
Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche mit der Mitgliedschaft verbunden Anrechte an dem Club.
Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen, wenn es:
a) vorsätzlich gegen die Clubsatzung oder Beschlüsse der Cluborgane verstößt,
b) gröblich das Ansehen des Clubs schädigt
c) die Clubkameradschaft ernsthaft gefährdet
Das betroffene Mitglied ist in diesen Fällen vor Beschlussfassung zu hören.
§ 6
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind gehalten, sich auch außerhalb des Clubs für seine Belange und insbesondere für den Satzungszweck einzusetzen und die Ziele des Clubs in angemessener Weise zu verbreiten.
(1) Jedes Mitglied hat das Recht
a) sich über alle Clubangelegenheiten zu informieren und umfassend und wahrheitsgemäß informiert zu werden;
b) zu allen Clubangelegenheiten ungehindert Stellung zu nehmen, Vorschläge öffentlich zu unterbreiten und Anträge an den Vorstand des Clubs zu stellen;
c) an den Beratungen von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen;
d) innerhalb der Partei das aktive und passive Wahlrecht auszuüben und sich selbst zur Kandidatur vorzuschlagen.
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht,
a) die Grundsätze des Clubs zu vertreten und das Statut einzuhalten;
b) die statutengemäß gefassten Beschlüsse des Vorstandes zu respektieren;
c) regelmäßig seine Beiträge entsprechend der Beitragsordnung zu entrichten. Die Mitgliederversammlungen bzw. Vorstände können auf Antrag teilweise oder vollkommen von der Pflicht zur Beitragszahlung zeitlich befristet befreien.
§ 7
Beiträge
Für die Höhe sämtlicher Beiträge (Mitgliedsbeiträge, Einsätze, Casinogebühren etc.) ist die gültige Beitragsordnung (siehe Tisch- Turnierregeln) maßgebend die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
§ 8
Cluborgane
1. Die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand,
3. die Ehrenmitglieder
§ 9
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung soll alljährlich in der Zeit vom 1. September bis 31. Dezember an dem vom Vorstand bestimmenden Tag und Ort stattfinden.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn:
a) der Vorstand oder
b) 2/3 der Mitglieder
es beantragen.
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat folgende Punkte zu umfassen:
1. Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Kassenprüfers
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahl des Kassenprüfers
5. (in Wahljahren) Wahl des Versammlungsleiters
6. (in Wahljahren) Neuwahlen,
7. Anträge und Wünsche
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und ist vom Präsidenten zu leiten. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Die Mitgliederversammlung fasst Ihre Beschlüsse in einfacher Mehrheit; Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
§ 10
Vorstand
Der Vorstand besteht aus
dem Präsidenten
dem Schatzmeister
dem Turniermanager
dem Schriftführer
dem Presse- und Öffentlichkeitswart
dem Internetwart
Der Vorstand wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Mitglieder gewählt.
Ein Vorstandsamt endet jeweils mit der Neuwahl des Nachfolgers.
§ 11
Auflösung
Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
§ 12
Inkrafttreten dieser Satzung
Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch die außerordentliche Mitgliederversammlung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten gelten die früheren Satzungen als erloschen.
Olfen, im Dezember 2009
Name, Sitz, Logo und Motto des Clubs
Der 1. Olfener Poker Club – Wir sind alle heiß! 2006 - ist ein Zusammenschluss von Pokerspielerinnen und -spielern.
Der Club wurde am 01.09.2006 gegründet und hat seinen Sitz in Olfen.
Das Motto des Clubs: All In
§2
Zweck und Aufgaben
Der Club verfolgt in erster Linie die Förderung und Ausübung des Pokersspiels. Darüber hinaus wird das traditionelle Pokergut gepflegt und verbreitet.
§ 3
Pokerregeln
Die Regeln werden gesondert in einer Tisch- oder Turnierregel verfasst.
§ 4
Erweb der Mitgliedschaft
Der Club besteht aus:
a) Ehrenmitglieder
b) ordentlichen Mitgliedern
Auf Vorschlag des Vorstandes können Ehrenmitglieder ernannt werden.
Die Aufnahme ordentlicher Mitglieder erfolgt durch einen Beschluss aller Mitglieder auf Grund eines schriftlichen Aufnahmeantrages.
§ 5
Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitgliedes. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche mit der Mitgliedschaft verbunden Anrechte an dem Club.
Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen, wenn es:
a) vorsätzlich gegen die Clubsatzung oder Beschlüsse der Cluborgane verstößt,
b) gröblich das Ansehen des Clubs schädigt
c) die Clubkameradschaft ernsthaft gefährdet
Das betroffene Mitglied ist in diesen Fällen vor Beschlussfassung zu hören.
§ 6
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind gehalten, sich auch außerhalb des Clubs für seine Belange und insbesondere für den Satzungszweck einzusetzen und die Ziele des Clubs in angemessener Weise zu verbreiten.
(1) Jedes Mitglied hat das Recht
a) sich über alle Clubangelegenheiten zu informieren und umfassend und wahrheitsgemäß informiert zu werden;
b) zu allen Clubangelegenheiten ungehindert Stellung zu nehmen, Vorschläge öffentlich zu unterbreiten und Anträge an den Vorstand des Clubs zu stellen;
c) an den Beratungen von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen;
d) innerhalb der Partei das aktive und passive Wahlrecht auszuüben und sich selbst zur Kandidatur vorzuschlagen.
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht,
a) die Grundsätze des Clubs zu vertreten und das Statut einzuhalten;
b) die statutengemäß gefassten Beschlüsse des Vorstandes zu respektieren;
c) regelmäßig seine Beiträge entsprechend der Beitragsordnung zu entrichten. Die Mitgliederversammlungen bzw. Vorstände können auf Antrag teilweise oder vollkommen von der Pflicht zur Beitragszahlung zeitlich befristet befreien.
§ 7
Beiträge
Für die Höhe sämtlicher Beiträge (Mitgliedsbeiträge, Einsätze, Casinogebühren etc.) ist die gültige Beitragsordnung (siehe Tisch- Turnierregeln) maßgebend die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
§ 8
Cluborgane
1. Die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand,
3. die Ehrenmitglieder
§ 9
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung soll alljährlich in der Zeit vom 1. September bis 31. Dezember an dem vom Vorstand bestimmenden Tag und Ort stattfinden.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn:
a) der Vorstand oder
b) 2/3 der Mitglieder
es beantragen.
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat folgende Punkte zu umfassen:
1. Bericht des Vorstandes
2. Bericht des Kassenprüfers
3. Entlastung des Vorstandes
4. Wahl des Kassenprüfers
5. (in Wahljahren) Wahl des Versammlungsleiters
6. (in Wahljahren) Neuwahlen,
7. Anträge und Wünsche
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und ist vom Präsidenten zu leiten. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Die Mitgliederversammlung fasst Ihre Beschlüsse in einfacher Mehrheit; Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
§ 10
Vorstand
Der Vorstand besteht aus
dem Präsidenten
dem Schatzmeister
dem Turniermanager
dem Schriftführer
dem Presse- und Öffentlichkeitswart
dem Internetwart
Der Vorstand wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Mitglieder gewählt.
Ein Vorstandsamt endet jeweils mit der Neuwahl des Nachfolgers.
§ 11
Auflösung
Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
§ 12
Inkrafttreten dieser Satzung
Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch die außerordentliche Mitgliederversammlung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten gelten die früheren Satzungen als erloschen.
Olfen, im Dezember 2009
Download der Satzung
Info:
Bei unserem Club handelt es sich nicht um einen eingetragenen Verein.
Aber was nicht ist kann ja noch werden.